Bürgerschaftswahl: Meine Kandidatur 2011

Am 20. Februar wird in Hamburg die Bürgerschaft (das Landesparlament im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg) und die Bezirksversammlungen neu gewählt. Auch ich kandidiere auf der Wahlkreisliste der SPD im Wahlkreis I Hamburg-Mitte. Allerdings auf einem aussichtslosen Platz 6 – insgesamt werden in diesem Wahlkreis von allen Bewerbern sämtlicher Parteien nur 5 Abgeordnete direkt gewählt.

Das gesamte Wahlverfahren ist recht kompliziert. Jeder Wähler hat in der Wahlkabine 20 Stimmen zur Verfügung und kann kummulieren und panaschieren, was das Zeug hält. Kaum einer versteht’s. Die Hamburger haben sich das per Volksentscheid selbst eingebrockt.

Egal. Jedenfalls stehe ich auf der Liste. Aus wahltaktischen Gründen. Problem: Ich will überhaupt nicht gewählt werden. Für alle, die darüber sehr traurig sind, habe ich eine Lösung. Wählt Hansjörg Schmidt. Warum?

  1. Er hat als langjähriger Bezirksabgeordneter – in den letzten vier Jahren als Fraktionsvorsitzender – in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte viel kommunalpolitische Erfahrung sammeln können. Das hat er gut gemacht.
  2. Er ist ein Netzpolitiker, der die Tragweite der umfassenden gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet versteht und politisch einzuordnen weiss. Er ist u.a. Mitinitiator und -organisator der sehr erfolgreichen PolitCamps.
  3. Er versteht was von Wirtschaft und ist anerkannter Social-CRM-Experte.
  4. Er ist mein Freund.

Ihr könnt ihm vertrauen. Ich vertraue ihm.

Rede in der Bürgerschaft: Mut zum Handeln – Kindeswohl vor Partei-Interessen

Leider war ich nur knapp ein halbes Jahr Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Ich hatte kaum Zeit, mich in ein Thema richtig einzuarbeiten. Dennoch konnte ich nicht ausscheiden, ohne wenigstens einmal geredet zu haben. Hier meine Jungfern- und Abschiedsrede in der Hamburgischen Bürgerschaft.

„Es geht um das Wohl und den Schutz unserer Kinder. Den Schutz vor

– Vernachlässigung,
– Misshandlung,
– Missbrauch.

Seit dem grauenhaften Tod von Jessica vor fast drei Jahren, der uns alle so fassungslos gemacht und zutiefst erschüttert hat, wurde viel diskutiert. Und es wurde der Sonderausschuss „Vernachlässigte Kinder“ eingerichtet.

Zu den einvernehmlichen Beschlüssen des Sonderausschusses zählte auch, die U 1 – U 9 Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen „verbindlicher zu gestalten“.

Sozialsenatorin Schnieber-Jastram sagte am 01.02.2006 hier in diesem Hause zu, die Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen.

Zitat: „Ich nenne hier beispielsweise die Initiative, die U 1- bis U 9-Untersuchung verpflichtend zu machen.“

Und zum Thema Zusammenarbeit: „Ich würde mich freuen, wenn mich mein Eindruck nicht trügt, dass wir jetzt am Schluss des Sonderausschusses erreicht haben, dass für das Wohl von Hamburgs Kindern alle an einem Strang ziehen.“

Frau Schnieber-Jastram, Sie stehen hier noch in der Verantwortung. Sie haben diese Zusage nicht eingehalten. Sie haben den Strang losgelassen. Sie haben sich der Verantwortung entzogen.

Wie alarmierend die Situation heute in Hamburg ist, zeigt die aktuelle Debatte um die Studie des „Kompetenzzentrums für die Untersuchung von Kindern beim Verdacht auf Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauch“.

Von fast 150 dort seit März 2007 untersuchten Verdachtsfällen haben sich mehr als 60% bestätigt.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wenn man bedenkt, dass das Kompetenzzentrum noch sehr jung und noch nicht allzu bekannt ist. Nur ein einziger Fall wurde von einem niedergelassenen Kinderarzt gemeldet.

Da wird mir schon ganz flau, wenn ich an eine Hochrechnung der Dunkelziffer denke.

Es geht darum, dass wir, meine Damen und Herren, hier in diesem Hause und vor allem im Senat Verantwortung übernehmen müssen.

Lassen Sie mich hier 2 Punkte vorweg sagen:

1. Ja, einige der von Ihren eingeleiteten Maßnahmen sind richtig und wichtig, und
2. Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen können das Problem nicht alleine beseitigen. Sie können nur ein Baustein in einem Maßnahmekatalog sein. Aber ein wichtiger und dringend notwendiger Baustein.

Die Ursache des Problems liegt vor allem in der zunehmenden Armut und Perspektivlosigkeit, in der viel zu viele Eltern und Kinder in dieser Stadt leben müssen. Viele dieser Familien fallen durch das Raster von Vorsorge, Früherkennung und Betreuung. Kinder, die weder untersucht werden, noch in Krippen, Horten, Kitas oder Vorschulen betreut werden.

Es ist richtig, dass Fälle von Misshandlungen und Missbrauch in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommen. Aber der größte Nährboden ist die Armut.

Zugegeben: Jessica ist ein drastischer Fall. Aber die steigende Zahl von vernachlässigten Kindern ist alarmierend, denn sie zeigt, dass in dieser Stadt etwas gründlich falsch läuft. Sie sind Anzeichen einer sich zunehmend spaltenden Gesellschaft in Arm und Reich. Und das in einer der reichsten Städte Deutschlands.

(Pause)

Wenn wir eine Verbindlichkeit oder gar eine Verpflichtung der Vorsorgeuntersuchungen erreichen wollen, müssen wir für die Ärzte, die Krankenkassen und die Behörden auch den verbindlichen rechtlichen Rahmen schaffen.

Dies kann auf Bundes- oder auf Landesebene politisch und gesetzlich gestaltet werden. Sie haben sich einseitig für den Weg der Bundesratsinitiative entschieden. Wir haben von Beginn an vorgeschlagen, beide Wege zu verfolgen, wie andere Bundesländer das auch getan haben.

Nun wird auf Bundesebene u.a. argumentiert, dass dies nicht ohne eine Änderung des Grundgesetzes ginge.

Unseren Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz (Drs. 18/7319) haben Sie abgelehnt.

Gutachten haben längst gezeigt, dass eine landesrechtliche Umsetzung möglich und wirksam ist. Wie dies in Landesrecht und in einem unbürokratischen Verfahren umgesetzt werden kann, hat das von der CDU regierte Saarland gezeigt. Mit Erfolg.

Andere Länder haben nachgezogen. Selbst Frau von der Leyen ist umgeschwenkt.

„Erfahrungen aus dem Saarland zeigen, dass auf diese Weise unbürokratisch nachgehakt wird.“

Im Interview mit NDR-Info „Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Baustein“ antwortet die Bundesfamilienministerin am 28.12.2007 – also nach dem „Kindergipfel“ der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2007 – auf die Frage „Kann man das nicht bundesweit regeln?“ wie folgt:

„Nein. Es ist gerade auf Länderebene richtig.“

Und weiter – konkret zum „Saarländer Modell“:

„Das Saarland ist da vorweggegangen und hat jetzt auch Erfahrung und sagt: ‚Das funktioniert. Wir können euch zeigen wie es geht’.“

Ich frage Sie: Warum geht das nicht in Hamburg?

Warum sind Sie nicht bereit, über unseren Vorschlag für verbindliche Voruntersuchungen nach dem Saarländer Modell ernsthaft zu diskutieren?

Sie wiegeln ab, reden sich raus und schieben die Verantwortung auf die Bundesebene ab.

Ihre starre Haltung ist für uns in keiner Weise nachzuvollziehen.

Staatsrat Wersich sagt im Ausschuss, Vorsorgeuntersuchungen seien als Schutz vor Kindesmissbrauch nicht geeignet, weil Ärzte die häusliche Situation nicht einschätzen könnten.

Abgesehen davon, dass das Quatsch ist, geht es darum doch gar nicht. Die Ärzte sollen nur die Eltern melden, die zur Vorsorguntersuchung kommen, damit wir in einem zentralen Register diejenigen finden, die ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen.

Sie sagen, das vorgesehene Verfahren insbesondere für die 3,5 – 5-jährigen – also für die U8 und U9 – sei unangemessen aufwendig, weil die Kinder täglich in die Kita bzw. die Schule gingen.

Tatsache ist doch, dass Sie mit Ihrer Umsetzung des Kita-Gutscheinsystem und den Vorschulgebühren die Kinder aus armen Verhältnissen von dieser Betreuung ausgrenzen. Wir haben Sie immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Weil es fachlich falsch und zutiefst sozial ungerecht ist.

Besonders erstaunlich ist, dass von Staatsrat Wersich im Ausschuss gesagt wurde, dem Senat sei es nie darum gegangen, die Früherkennungsuntersuchungen verbindlich zu machen. Das ist auch unsere Befürchtung. Das hörte sich bei Frau Schnieber-Jastram früher ganz anders an.

Ihr Weg einer bundesweiten Regelung ist gescheitert. Ihre Argumente sind fadenscheinig.

Sie haben sich längst in eine Sackgasse manövriert. Da rauszukommen hieße einzugestehen, dass unsere Warnungen und Vorschläge in den letzten Jahren richtig waren.

Das anzuerkennen ist schwer. Besonders in Wahlkampfzeiten. Dafür braucht man Mut und die Bereitschaft, Fehler zu korrigieren.

Wenn Sie in wenigen Minuten diesen Ausschussbericht annehmen und damit unseren Gesetztesantrag für eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung ablehnen, setzen Sie parteipolitische Interessen im Wahlkampf vor das Wohl unser Kinder.“

Überzogene Nachforderungen von 10 Millionen Euro zur Durchführung der Hamburg-Wahl

Mit mehr als fragwürdigen Nachforderungen zur Finanzierung der Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen in vier Wochen, fordert der Senat die Bürgerschaft in einem Dringlichen Senatsantrag (Drs. 18/7777 v. 22.01.08) zur Bewilligung von Mehrbedarfen in Höhe von 10 Millionen Euro auf.

Hintergrund: Nach der öffentlichen Kritik am Digitalen Wahlstift hatten die Fraktionen sich im November darauf geeinigt, dass die Wahlen manuell ausgezählt werden. Die nun geforderten Mehrbedarfe von EUR 9.929.000,00 sind laut Senat durch die Entscheidung für das händische Auszählen verursacht. „Die Mehrbedarfe sind unabweisbar, da eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen mit dem Ziel einer zeitnahen Ermittlung eines Wahlergebnisses zu gewährleisten ist,“ so der Senat zur Begründung.

Ein unglaublicher Vorgang. Ohne weitere Beratungen in den zuständigen Ausschüssen soll die Bürgerschaft mal eben 10 Millionen Euro in der letzten Bürgerschaftssitzung zwei Wochen vor der Wahl bewilligen. Das ist schon grenzwertig. Die Ausführungen und die Kalkulation zu den geforderten Mehrbedarfen sind höchst unseriös.

Es kann doch nicht sein, dass ein Transport von Stimmzetteln von einem Wahllokal zu einem Auszählungslokal Euro 1.875,00 kostet plus Kosten für die Sicherheit. Völlig unverständlich ist z.B. auch, wieso die Lagerung der bereits gekauften digitalen Stifte bis Ende 2008 jetzt plötzlich zusätzlich Euro 350.000,00 kosten soll. Abgesehen von der fragwürdigen Höhe der Kosten – wo wären die Stifte denn gelagert worden, wenn Sie zum Einsatz gekommen wären?“

Einige Beispiele zur Kalkulation:

Logistik Auszählung
Die Ausstattung der Wahllokale war durch den alten Ansatz gedeckt. Mehrbedarfe für die Logistik, die Ausstattung und den Transport der Wahlmaterialien für 1.550 Wahllokale können nur für den Transport der Stimmzettel aus 800 Wahllokalen (750 Wahllokale bleiben vor Ort) in die weiteren Auszählungslokale entstehen. Für den Transport der Stimmzettel kalkuliert der Senat einen Mehrbedarf von Euro 1.500.000,00.

Das sind Euro 1.875,00 pro Transport der Stimmzettel von einem Wahllokal zu einem Auszählungslokal! Nicht berücksichtigt ist hierbei, dass viele Wahllokale an einem Standort sind.

Sicherheitsanforderungen
Der Senat geht zur Sicherheit für die Auszählungslokale von insgesamt 139.500 Bewachungsstunden mit einem kalkulierten Stundensatz von 15 Euro aus. Wegen der zentralen Unterbringung der 800 Auszählungslokale, die nicht am Standort des Wahllokals verbleiben, rechnet er mit einer Ersparnis von ca. 50% und Kosten von Euro 1.000.000,00 (statt Euro 2.092.500,00).

Eine einfache Nachkalkulation kommt auf andere Zahlen: Pro zu bewachendem Standort fallen insgesamt 43 Bewachungsstunden an (von So auf Mo 12 Std.; von Mo auf Di 15 Std. und von Di auf Mi 15 Std.). Die 750 Wahllokale, die auch Auszählungslokale bleiben, sind an insgesamt 500 Standorten untergebracht. Die restlichen 800 Auszählungslokale werden in 10 Standorten untergebracht. Kalkuliert man pro zu bewachenden Standort jeweils 2 Sicherheitskräfte ein, so ergibt dies insgesamt 42.840 Bewachungsstunden und Kosten von Euro 642.600,00.

Dies ergibt eine Differenz zur Kalkulation des Senats von Euro 357.400,00.

Mehrkosten statt Einsparungen
Laut Senat stehen dem Mehrbedarf keine absehbaren Einsparungen durch die entfallende technische Wahlunterstützung entgegen. Was ist z.B. mit den technischen Rüstzeiten für jeden Stift und das dazugehörige Equipment? Hier wären doch mindestens 2 Stunden pro Wahllokal zu kalkulieren gewesen. Geschätzte Kalkulation mit einem Stundensatz für IT-Fachpersonal von Euro 50,00 ergäbe eine potenzielle Einsparung von Euro 155.000,00.
Stattdessen entstehen laut Senat Mehrbedarfe von Euro 350.000,00 für Transport und gesicherte Lagerung des Digitalen Wahlstifts! Wie und wo wären denn die Digitalen Stifte transportiert, gelagert und gewartet worden, wenn sie zum Einsatz gekommen wären?

Stimmzetteldruck
Nach Angaben des Senats war das für die Wahl mit dem Digitalen Stift notwendige Papier bereits bestellt. Ein Umsteuern mit neuer Ausschreibung und Auswahl einer anderen Druckerei sei nach der Entscheidung gegen den Digitalen Stift nicht mehr möglich gewesen. Wieso entstehen dann Mehrkosten von Euro 250.000,00, wenn man von der ursprünglichen Kalkulation nicht abweicht?

Mailing – Aktion Musterstimmzettel
Wieso haben sich die Kosten für diese Aktion um Euro 300.000,00 erhöht? Es fallen doch zumindest die Druckkosten zur Erklärung des Digitalen Wahlstifts weg. Wieso wurde die Verschickung der Wahlbenachrichtigungskarten und das Mailing mit den Musterstimmzetteln in zwei verschiedenen Versendungen durchgeführt?

Meine Große Anfrage zu Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

Große Anfrage zu Jugendmedienschutz und Medienkompetenz mit Antwort des Senats (PDF)

Der Umgang mit den neuen Medien stellt nicht nur die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Familien wissen nicht mehr wie sie mit Ihren Kindern und dem Konsum der digitalen Medien umgehen sollen. Internet, Killerspiele, Spielsucht … das Dumme ist nur, dass die Kinder im Umgang mit den neuen Medien meist deutlich kompetenter sind als Eltern, Lehrer und Politiker. Das ist der Hintergrund der Großen Anfrage.

Neue Medien nehmen in der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen einen enormen Stellenwert ein. So bietet beispielsweise das Internet jungen Menschen eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten, die bildungsrelevante wie auch kreative und kommunikationsfördernde Potentiale besitzen. In jüngster Zeit sind allerdings meist die negativen Aspekte der Neuen Medien in den Fokus der Debatte gerückt: in Filmen und TV (bei denen in jüngerer Zeit, zum Beispiel in aktuellen Horrorfilmen auch explizite Grausamkeiten eher ästhetisch inszeniert, denn negativ konnotiert werden); Gewaltdarstel- lungen (auch reale) im Internet; PC-„Killerspiele“, die aufgrund der aktiven In- volviertheit der Spieler als Katalysatoren für die Präferenz gewaltförmiger Konfliktaustragung wirken und unter bestimmten Umständen geeignet sein können, Mitgefühl mit Gewaltopfern („Empathiefähigkeit“) zu vermindern; Handys als allgegenwärtige Trägermedien für gewaltförmige und pornografi- sche (sowohl virtuelle, als auch reale) Darstellungen.

Um den Jugendschutz zu stärken, wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit Wirkung zum 1.4.2003 novelliert; gleichzeitig trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Damit wird der Jugendmedienschutz sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen geregelt. Vorschriften des Bundes über den Jugendmedienschutz finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Strafgesetzbuch (StGB) und betreffen nur die sogenannten Trägermedien (Printmedien, Videos, CD-ROMs, DVDs und so weiter). Hier gibt es noch das alte Indexsystem, die Aufnahme von Medien in eine Ver- botsliste mit der Folge weitreichender Vertriebs- und Werbebeschränkungen, daneben die Altersfreigaben für Kinofilme sowie Film- und Spielbildträger. In den Landesvorschriften, namentlich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMstV), sind Regelungen zu den sogenannten Telemedien zu finden (hauptsächlich Rundfunk, Fernsehen und Internet, vergleiche auch § 1 Absatz 3 JuSchG).

An der Medienaufsicht wirken sehr viele Institutionen mit: 15 Landesmedien- anstalten, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die von den Län- dern eingerichtete Stelle jugendschutz.net, die Obersten Landesjugendbe- hörden, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und nicht zuletzt die Staatsanwaltschaften mit ihren Zentralstellen für Jugendmedienschutzde- likte. Außerdem aus dem Bereich Selbstregulierung die entsprechenden Ein- richtungen zu den Sparten Kino, Spiele, Fernsehen, Multimedia und Tele- kommunikation. Eine wirksame und zügige Medienaufsicht ist auf diese Wei- se nur sehr schwer durchsetzbar, da qua Gesetz an zahlreichen Vorgängen
unterschiedliche Institutionen beteiligt werden müssen. Die Folgen sind schwer nachvollziehbare zeitliche Verzögerungen bei der Durchsetzung des Jugendmedienschutzes sowie die geringe Zahl der Beanstandungen.

Die aktuelle Debatte fokussiert die Handlungsmöglichkeiten aller am Jugendmedienschutz beteiligten Institutionen häufig nur auf Maßnahmen wie Indizierung und Verbot. Bei sogenannten Trägermedien ist dies leichter durchsetzbar als bei einem Telemedium wie dem Internet. Gewalttätige Darstellungen, Pornografie, extremistische, rassistische und antisemitische Inhalte sind über das Internet und das Handy für die meisten minderjährigen Nutzer leicht verfügbar. Umfassende Kontrollen sind bei diesen Medien nur schwer durchsetzbar. Technische Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Filtersysteme für aktive und mobile Dienste, Altersverifikationssysteme, Geschlossene Benutzergruppen sind zum Teil noch in der Erprobung bezie- hungsweise noch nicht ausgereift, ihr Verbreitungsgrad noch relativ gering. Schwierig ist vor allem die Kontrolle der Angebote von ausländischen Anbietern.

Allerdings wirken Verbote und restriktive Interventionen oftmals kontrapro- duktiv. Solche Maßnahmen erhöhen häufig nicht nur den Bekanntheitsgrad jugendgefährdender Inhalte, sondern steigern erst den Reiz und die Attraktivität für die minderjährigen Konsumenten.

In diesem Zusammenhang kommt der Prävention, also medienpädagogi- schen Interventionen und der Vermittlung von Medienkompetenz in der Schule, der Jugendhilfe, der offenen Kinder- und Jugendarbeit et cetera eine entscheidende Bedeutung zu. Dazu gehört auch die Schulung der Pädago- gen wie auch eine kompetente Beratung der Eltern, da viele Minderjährige oftmals besser als diese über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Neuen Medien Bescheid wissen. Des Weiteren ist das Wissen darüber, wie Medien von Minderjährigen konkret benutzt werden und wie sie wirken, häu- fig unzureichend. Hier besteht nach wie vor ein großer empirischer Forschungsbedarf (vergleiche Michael Kunczik, Astrid Zipfel, Gewalt und Medien, 2006).

Das war’s wohl mit dem Digitalen Wahlstift

Großes Interesse und viel Publikum hatte die heutige Sitzung des Verfassungsausschusses, der zu einer Experten-Anhörung auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen hatte. Es sollten sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort kommen. Schließlich müssen Abgeordnete vor einer so wichtigen Entscheidung fachlich fundierte Argumente abwägen. Zumal dann, wenn renommierte Kritiker wie Prof. Brunnstein und der Chaos Computer Club öffentlich ihre Bedenken äußern.

Obwohl der CCC vor seinem mit der GAL angekündigten Angriff, einen Totenkopf auf den Wahlrechner mit einem gehackten Stift zu zaubern, peinlicherweise gekniffen hatte, waren es insbesondere die fehlenden Argumente der von der Innenbehörde vorgeschlagenen Experten für den digitalen Wahlstift, die manche Abgeordnete eher skeptisch gestimmt haben. So auch mich, obwohl ich eigentlich ein Befürworter dieses Systems bin. Ohne Vertrauen in der Politik über alle Fraktionen hinweg und vor allem bei den Wählern wird das nichts.

Fakt ist: Eine hinreichende Vertrauen schaffende Zertifizierung konnte bisher nicht vorgelegt werden. Nach Auskunft der Experten, sei dies in der gegebenen Zeit nicht möglich. Das ist auch aus Sicht von Prof. Brunnstein mehr als ärgerlich, denn grundsätzlich hält er den digitalen Stift für den bisher besten systemischen Ansatz für ein elektronisches Voting. Allerdings habe, so Brunnstein, die zuständige Innenbehörde das ganze Verfahren nicht gründlich vorbereitet und unnötig Zeit verstreichen lassen.

Die Experten, von denen eigentlich eine Befürworterpostition zu erwarten war, blieben wage und schwammig. Stichhaltig und präzise waren die Argumente vom Wahlforscher Matthias Moehl (election.de), der darauf hinwies, dass die Bayern und die Schwaben auch komplizierte Wahlen mit Kumulieren und Panaschieren manuell hinbekommen. Ja, wenn die das können, dann ….

Ich habe während der Sitzung kein Argument gehört, das zur Schaffung des notwendigen Vertrauens der Wähler wirklich geeignet ist – ausser dass der CCC schon mal fulminantere Auftritte hatte. (Oh, hoffentlich hacken sie jetzt nicht meinen Blogg und zeigen es mir mal richtig

Erste Bürgerschaftssitzung

Heute hatte ich meine erste Bürgerschaftssitzung, und ich konnte das parlamentarische Schauspiel der Vorwahlkampfzeit gleich in vollen Zügen erleben. Die CDU hatte in der aktuellen Stunde das Thema „Hamburg schafft Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze“ angemeldet – bereits zum achten mal, wie Gesine Dräger feststellte. Offensichtlich fällt der Regierungsfraktion nichts anderes ein. So war auch die Qualität der Debattenbeiträge von den Rednern der CDU und dem Wirtschaftssenator Uldall. Sie versuchten krampfhaft die erfreuliche Konjunkturentwicklung in Deutschland – insbesondere im Aussenhandel – als eigenen Verdienst darzustellen. Selbstverständlich sind wichtige Strukturentscheidungen, wie Airbus-Erweiterung, Fahrrinnenanpassung, Altenwerder, HafenCity richtige Weichenstellungen in Hamburg gewesen – alles wirtschaftspolitische Entscheidungen, die unter rot-grün in Hamburg getroffen wurde. Und die positive konjunkturelle Entwicklung sind die Früchte der Agenda 2010 unter rot-grün in Berlin.

Ach, da gibt es ja noch den Mittelstand, den der Senat so energisch fördert. Uldall: „Zur Förderung des Mittelstandes in Hamburg hat der Senat eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet. Unter anderem wurden die Einführung eines Mittelstandslotsen oder die Einrichtung eines Firmeninformationssystems zusammen mit der Handwerkskammer und der Handelskammer erreicht“ (siehe Abendblatt). Ganz großes Kino der Mittelstandsförderung. Vielleicht werde ich mich hier noch um neue Impulse bemühen können.

Gewählt: Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft

Seit gestern ist es offiziell: Ich bin Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft. Gestern teilte mir der Landeswahlleiter mit, dass ich jetzt gewählt bin. Ganz ohne Digitalen Stift, sondern als lfd. Nr. 43 auf der Landesliste der SPD von 2004, nachgerückt für die aus beruflichen Gründen ausgeschiedene SPD-Abgeorndete Dr. Andrea Hilgers. Da ich zur nächsten Bürgerschaftswahl am 24.02.2008 nicht wieder kandidiere, werde ich also nur für 5 Monate Abgeordneter sein. Das sind zumindest klare Perspektiven 😉

Dennoch will ich diese 5 Monate nutzen. Ich würde mich freuen, wenn ihr mich dabei unterstützt. Für Anregungen bin ich immer dankbar.