Wir wissen nun schon seit einigen Jahrzehnten um die Probleme, die mit der demografischen Entwicklung in Deutschland zusammenhängen. Eine zukunftsorientierte Politik muss sich daher um eine Familienpolitik kümmern, die zumindest mittel- und langfristig dieser fatalen Entwicklung entgegenwirkt. Wir brauchen mehr Kinder in unserer Gesellschaft, und wir müssen sie und ihre Eltern besser fördern.
Hier ein Vorschlag, der an die Wurzeln des Problems geht. Der Artikel 6 sollte neu gefasst werden:
Artikel 6
Schutz und Förderung der Kinder(1) Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die staatliche Gemeinschaft fördert die individuelle Entwicklung jedes Kindes.
Bisher steht in diesem Absatz, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Als dieser Artikel so gefasst wurde, sind die Verfasser von anderen Lebenwirklichkeiten ausgegangen. Diese haben sich jedoch drastisch verändert. Viele Kinder wachsen nicht mehr in ehelichen Partnerschaften auf. Die Zahl der Alleinerziehenden hat sich drastisch geändert. Nicht zuletzt die steuerlichen Vorteile, die Eheleute ? auch ohne Kinder ? heute haben, werden von Artikel 6 GG abgeleitet. Dies hat jedoch dazu geführt, dass vor allem doppelverdienende Ehepartner mit dem Ehegatten-Splitting finanziell besser gestellt werden. Es sollte aber darum gehen, dass Familien mit Kindern, unabhängig davon ob in einer Ehe, in einer nichtehelichen Partnerschaft oder Alleinerziehende gefördert werden. Deshalb ist es notwendig, den Schutz und die Förderung rechtlich an die Kinder zu koppeln.
Eine Änderung des Artikel 6 hätte u.a. auch Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von nichtehelichen und homosexuellen Partnerschaften.
Diesen Vorschlag habe ich zum ersten mal so oder so ähnlich von Roman Herzog gehört. Ich finde ihn gut.